top of page

AGB

Preispolitik/Kosten

Wir halten uns an den offiziellen schweizerischen Zahnärtretarif der SSO, welcher zwischen der Zahnärztegesellschaft und den Sozialversicherungen ausgehandelt wurde.

Zahlungsmodalitäten

Taxpunkte

3.10 für Suva-Tarif, KK und Versicherungen.

3.75 für Privatpatienten analog Rezeptionstafel

Vorauszahlung bei Neupatienten 200.–

5 % Barzahlungsrabatt, ebenso für EC/Postkarten

2 % für Kreditkarten

Teilzahlungsmöglichkeiten etc. nach Vereinbarung 


Verpasste Termine

Termin bitte rechtzeitig 24h im Voraus absagen. Verpasste Termine dürfen verrechnet werden.

Garantieleistungen

Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten wohl die Sorgfalt der Arbeit, nicht aber der Erfolg der medizinischen Massnahme garantiert werden.


Verstösst der behandelnde Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so hat er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) dafür geradezustehen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt ab Behandlungsabschluss.


Anders verhält es sich bei zahntechnischen Arbeiten. Juristisch handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patient und Zahnarzt, wie dies für die übrige Behandlung gilt. Die Garantie bei einem Werkvertrag läuft 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.

Info: Inner_about
bottom of page