AGB
Preispolitik/Kosten
Wir halten uns an den offiziellen schweizerischen Zahnärtretarif der SSO, welcher zwischen der Zahnärztegesellschaft und den Sozialversicherungen ausgehandelt wurde.
Zahlungsmodalitäten
Taxpunkte
3.10 für Suva-Tarif, KK und Versicherungen.
3.75 für Privatpatienten analog Rezeptionstafel
Vorauszahlung bei Neupatienten 200.–
5 % Barzahlungsrabatt, ebenso für EC/Postkarten
2 % für Kreditkarten
Teilzahlungsmöglichkeiten etc. nach Vereinbarung
Verpasste Termine
Termin bitte rechtzeitig 24h im Voraus absagen. Verpasste Termine dürfen verrechnet werden.
Garantieleistungen
Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten wohl die Sorgfalt der Arbeit, nicht aber der Erfolg der medizinischen Massnahme garantiert werden.
Verstösst der behandelnde Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so hat er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) dafür geradezustehen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt ab Behandlungsabschluss.
Anders verhält es sich bei zahntechnischen Arbeiten. Juristisch handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patient und Zahnarzt, wie dies für die übrige Behandlung gilt. Die Garantie bei einem Werkvertrag läuft 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.